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Aufrechnungslage: Verjährung vor Aufrechnungslage
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
V verkauft K am 1.02.2021 ihr Fahrrad für €300. K erklärt, sie wolle nur €100 zahlen. Im Übrigen rechne sie auf, da ihr V seit dem 15.04.2017 noch €200 für den Verkauf eines Rasenmähers schulde.
Einordnung
Aufrechnungslage: Verjährung vor Aufrechnungslage
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Aufrechnungslage: Erfüllbarkeit der Hauptforderung
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