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Aufrechnungslage: Erfüllbarkeit der Hauptforderung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

K kauft von V eine Uhr für €10.000. Sie vereinbaren, dass die Forderung erst in drei Monaten fällig ist. Als K nach einer Woche merkt, dass er sich die Uhr gar nicht leisten kann, erklärt er V die Aufrechnung mit einer alten Kaufpreisforderung, die V noch bei K begleichen musste.
Einordnung
Aufrechnungslage: Erfüllbarkeit der Hauptforderung
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