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Einseitiges Rechtsgeschäft (Auslobung, § 657 BGB)

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19. Juni 2023
40 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs-Illustration zum Fall zum einseitigen Rechtsgeschäft (Auslobung, § 657 BGB): Auf einem Aushängeplakat befindet sich das Bild eines Hamsters. Darunter steht, dass der Hamster Sir Henry gesucht werde und es einen Finderlohn von 50€ gäbe.

As Teddyhamster Sir Henry ist ausgebüxt. Damit er ihn endlich wieder in die Arme schließen kann, hängt A in der Nachbarschaft Flugblätter aus. Darin verspricht er dem Finder eine Belohnung von €50.

Einordnung

Einseitiges Rechtsgeschäft (Auslobung, § 657 BGB)

Wie funktioniert Jurafuchs?

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