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Einseitiges Rechtsgeschäft (Auslobung, § 657 BGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
As Teddyhamster Sir Henry ist ausgebüxt. Damit er ihn endlich wieder in die Arme schließen kann, hängt A in der Nachbarschaft Flugblätter aus. Darin verspricht er dem Finder eine Belohnung von €50.
Einordnung
Einseitiges Rechtsgeschäft (Auslobung, § 657 BGB)
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