Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre: 14 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 14 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Grundbegriffe der Rechtsgeschäftslehre für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Fall zum einseitigen Rechtsgeschäft (Auslobung, § 657 BGB) - Jurafuchs
As Teddyhamster Sir Henry ist ausgebüxt. Damit er ihn endlich wieder in die Arme schließen kann, hängt A in der Nachbarschaft Flugblätter aus. Darin verspricht er dem Finder eine Belohnung von €50.
Kiosk-Fall mit Wechselgeld (Trennungs- und Abstraktionsprinzip)
Bargeschäft des täglichen Lebens (Trennungs- und Abstraktionsprinzip)
K geht zum Straßenkiosk des V und verlangt eine Tafel Vollmilchschokolade. Er bekommt sie ausgehändigt, legt passend 1 € Kaufpreis auf die Theke und geht nach Hause.
Verfügungsgeschäft (Übereignung einer Sache)
V übergibt K das Gemälde „Sterbender Schwan“ und freut sich darüber, dass es nun dem ihm überaus sympathischen K gehört.
Verpflichtungsgeschäft (Kaufvertrag)
Käufer K schließt mit Verkäufer V einen Kaufvertrag (§ 433 BGB) über das Gemälde „Sterbender Schwan“ zum Preis von €2.300.
Mehrseitiges Rechtsgeschäft (Beschluss Mitgliederversammlung)
Die Mitgliederversammlung der Flugsportvereinigung Blitz e.V. beschließt mit der erforderlichen Mehrheit, dass die Beiträge erhöht werden. A und B enthalten sich. C, D, E und F stimmen dafür.
Realakt (Schatzfund, § 984 BGB)
Der achtjährige S ist mit seinem Hund im Berliner Grunewald unterwegs. Als der Hund den Ball verliert, entdeckt S unter einem Laubhügel im Erdboden in einer Schachtel einen Ring, der so lange verborgen gelegen hat, dass der Eigentümer nicht mehr zu ermitteln ist. S steckt ihn ein.
Rechtsgeschäftsähnliche Handlung (Aufforderung zur Erklärung über die Genehmigung, § 108 Abs. 2 BGB)
Die 16-jährige T kauft von V einen gebrauchten Pferdesattel für €100, den sie mit einem Teil ihrer Ersparnisse bezahlen will. V möchte von Ts Eltern wissen, ob sie den Kauf genehmigen (§ 108 Abs. 2 BGB).
Keine Anwendung der §§ 104ff. BGB auf Realakte (Verarbeitung, § 950 BGB)
S findet einen fremden Holzscheit im Wald und schnitzt daraus eine Skulptur.
Einseitiges Rechtsgeschäft (Anfechtungserklärung, § 143 Abs. 1 BGB)
V will K einen gebrauchten Skoda Fabia für €11.000 anbieten. In der E-Mail an K verschreibt sich V und verlangt €10.000. K nimmt dieses Angebot an. Nach Aufdeckung des Irrtums erklärt V gegenüber K die Anfechtung des Angebots wegen Erklärungsirrtums (§ 119 Abs. 1 Alt. 2 BGB).
Rechtsgeschäftsähnliche Handlung (Mahnung, § 286 Abs. 1 BGB)
G hat gegen S einen fälligen Anspruch auf Kaufpreiszahlung (§ 433 Abs. 2 BGB). Da S immer noch nicht gezahlt hat, fordert G ihn auf, zu zahlen. Er will den S aber nicht gleich in Verzug setzen, weil er das unhöflich fände.
Einseitiges Rechtsgeschäft (Erteilung einer Vollmacht, § 167 Abs. 1 BGB)
Willenserklärung als private Willensäußerung (Abgabe der Stimme bei der Bundestagswahl)
F gibt ihre Stimme zur Bundestagswahl ab.
Eine Willenserklärung als Rechtsgeschäft (Kündigung eines Mietvertrags)
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