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Vorübergehende Überlassung von Zentralschlüssel – Besitzdiener nach § 855 BGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
H ist Hausmeister einer Wohnanlage in Herford. Aufgrund eines Wasserschadens müssen einige Wohnungen renoviert werden. Dafür überlässt H seinen Angestellten vorübergehend einen Zentralschlüssel.
Einordnung
Vorübergehende Überlassung von Zentralschlüssel – Besitzdiener nach § 855 BGB
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