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Videoüberwachung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Infolge mehrfacher Abrechnungsmissstände überwacht Tankstelleninhaber T nun neben dem Verkaufsraum auch den Büroraum, der nur den Mitarbeitern zugänglich sind, per Video. Dies ist den Mitarbeitern bekannt. Mitarbeiterin M wird im Büroraum gefilmt, wie sie einige Zigarettenverkäufe nicht ordnungsgemäß abrechnet, woraufhin T ihr fristlos kündigt.
Einordnung
Videoüberwachung
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Verdeckte Überwachung öffentlich zugänglicher Räume
Einzelhändler E installiert heimlich Videokameras in Verkaufsräumen. Bei Videoauswertung sieht er, wie Kassierer K sich mehrfach Zigaretten einsteckt. E kündigt K fristlos. Anlass für Überwachung seien Inventurverluste, wohl aufgrund von Mitarbeiterdiebstählen, gewesen. Konkrete Verdachtsmomente gegen K lagen nicht vor.
Eindringen in Privatsphäre des Arbeitnehmers
Arbeitnehmerin A, die häufig krankheitsbedingt fehlt, ist zuletzt wegen Bandscheibenvorfalls krankgeschrieben. Ihr Chef C bezweifelt dies trotz Vorliegens einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und lässt A zur Überprüfung ihrer Arbeitsunfähigkeit von Privatdetektiv observieren. Dabei werden Videoaufnahmen erstellt.