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Vertragsübertragung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

R muss auf Dienstreise. Dafür hat sie bei V Hotel und Flüge gebucht. Da R allerdings kurzfristig verhindert ist, soll Kollegin K für sie einspringen soll. Von der bereits getroffenen Entscheidung informiert R V eine Woche vor Reisebeginn mündlich. V ist nicht einverstanden.
Einordnung
Vertragsübertragung
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Abhilfe (§ 651k Abs. 1 BGB)
R bucht bei V Flug und Hotel. Dabei achtet sie extra auf einen gut ausgestatteten Fitnessraum. Im Hotel angekommen muss R allerdings feststellen, dass viele der Geräte im Fitnessraum nicht funktionieren. Davon informiert R V und verlangt, dass die Geräte repariert werden.

Selbstabhilfe (§ 651k Abs. 2 BGB)
R bucht bei V einen viertägigen Skiurlaub, der Skipass und Unterkunft umfasst. Als R früh morgens ankommt, muss sie feststellen, dass in den Betten keine Matratzen sind. R verlangt Matratzen, spätestens bis zum Ende des Tags. Als V nicht reagiert, kauft R neue Matratzen.