4,8(65.387 mal geöffnet in Jurafuchs)
Verbrauchsgüterkauf beim Einzelkaufmann
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Kauffrau K kauft unter Privatnamen und auf ihre Privatadresse bei Händler V einen Oldtimer. Dieser zeigt sich 5 Monate nach Übergabe als mangelhaft. Es ist nicht aufklärbar, ob der Mangel schon bei Übergabe vorlag. K fragt sich, ob und wie sie Schadensersatz verlangen kann.
Einordnung
Der BGH hatte zu entscheiden, ob der Käufer eines mangelhaften Oldtimers einen Schadensersatzanspruch gegen den Verkäufer hatte oder nicht, nachdem nicht aufklärbar war, ob der Mangel schon bei Übergabe vorlag. Der BGH entschied, dass der Käufer nach erfolglosem Fristablauf einen Schadensersatzanspruch nach §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 3, 281 BGB.
Examen-Relevanz
Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Nachlieferungsanspruch nach Modellwechsel? („Dieselskandal“)
Verbraucherin K kauft einen fabrikneuen VW Golf der 7. Generation von V. Das Fahrzeug ist vom „Diesel-Abgasskandal“ betroffen. Acht Jahre später verlangt K daher nun erstmals Nachlieferung. Seit drei Jahren produziert VW nur noch den höherwertigen Golf der 8. Generation.
Nachlieferung eines höherwertigen Nachfolgemodells gegen Zuzahlung? („Dieselskandal“)
Verbraucher K kauft von V einen fabrikneuen VW Caddy III für €20.000, der über eine unzulässige Abschalteinrichtung verfügt. Ein Jahr später verlangt K Nachlieferung. VW produziert mittlerweile ausschließlich den Caddy IV für 26.000 €. Ein Softwareupdate würde V nur €100 kosten.