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Sachdienlichkeit (§ 263 Alt. 2 ZPO)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
K kauft von B ein Pferd. Das Pferd lahmt. K erklärt die Minderung und verklagt B auf Rückzahlung eines Kaufpreisanteils. Im weiteren Verlauf erklärt K stattdessen den Rücktritt und verlangt den Gesamtkaufpreis zurück. B widerspricht der Klageänderung.
Einordnung
Sachdienlichkeit (§ 263 Alt. 2 ZPO)
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Einstiegsfall Klagerücknahme
K klagt zunächst €4.000 ein. K reduziert die Klageforderung sodann vor Beginn der mündlichen Verhandlung ohne Angabe von Gründen auf €2.000. B widerspricht.

Klagerücknahme nach Beginn mündlicher Verhandlung, aber vor dem Stellen der Anträge
K erhebt Klage mit zwei Anträgen, jeweils über €5.000. In der mündlichen Verhandlung stellt K nur noch einen der beiden Anträge. B hat in der mündlichen Verhandlung noch keinen Antrag auf Klageabweisung gestellt, beteiligt sich aber an Gesprächen zur Erörterung der Sach- und Rechtslage. Er widerspricht außerdem der Beschränkung auf nur einen der ursprünglichen Anträge des K.