4,8(34.729 mal geöffnet in Jurafuchs)
§ 305 Abs. 1 S. 1 BGB – Vorformuliert
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

F will sich einen Rennwagen kaufen. Autoverkäufer A hat durch langjährige Erfahrung die Lieblingsklausel seines Chefs, nach der die Kaufpreiszahlung zwei Wochen nach Erhalt des Autos fällig wird, wortgetreu auswendig gelernt. Er weist F bei Vertragsschluss wie jede andere Käuferin im Autohaus mündlich darauf hin.
Einordnung
§ 305 Abs. 1 S. 1 BGB – Vorformuliert
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle

§ 305 Abs. 1 S. 1 BGB – für eine Vielzahl von Verträgen
F hat drei Wohnungen gekauft. Für die erste Wohnung schließt sie mit M einen Mietvertrag ab. In diesem steht in § 3, dass der Mieter die erforderlichen Schönheitsreparaturen trägt. Den Mietvertrag möchte F später auch für die zwei anderen Wohnungen verwenden.
Trunkenheitsfahrt des Beifahrers auf einem E–Scooter
T und M fahren betrunken auf einem E-Scooter. T steht vorn, bestimmt die Geschwindigkeit und führt die nötigen Lenkbewegungen aus. M hat auch seine Hände am Lenker, ohne aber selbst aktive Bewegungen auszuführen. Bei einer Kontrolle wird bei beiden eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,2 Promille festgestellt.