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Trunkenheitsfahrt des Beifahrers auf einem E–Scooter
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T und M fahren betrunken auf einem E-Scooter. T steht vorn, bestimmt die Geschwindigkeit und führt die nötigen Lenkbewegungen aus. M hat auch seine Hände am Lenker, ohne aber selbst aktive Bewegungen auszuführen. Bei einer Kontrolle wird bei beiden eine Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,2 Promille festgestellt.
Examen-Relevanz
Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
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