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Befreiung von der Beschränkung des § 181 BGB – Stellvertretung

Klassisches Klausurproblem
einfach
schwer85 % lösen richtig
7. Mai 2026
23 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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G gründet als Alleingesellschafter eine GmbH und bestellt sich als Geschäftsführer. Darüber hinaus legt G in der Satzung fest, dass er von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit ist. Einige Zeit später einigt sich G im Namen der GmbH mit sich selbst auf eine Gehaltserhöhung.

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