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Anmeldepflicht bei Eilversammlung?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A erfährt am 01.02.1986, dass deutsche Polizeibeamte am 03.02.1986 nach Südafrika reisen sollen. A ist empört und lädt am 02.02.1986 zur "Anti-Apartheid"-Demo am 03.02.1986 ein. Die Versammlung verläuft reibungslos, war aber nicht angemeldet. A wird zu einer Geldstrafe verurteilt.
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