4,7(29.188 mal geöffnet in Jurafuchs)
Verbotenes Kraftfahrzeugrennen bei Flucht vor der Polizei?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Raserin R unternimmt eine Spritztour durchs Wohngebiet, als die Polizei sie anhalten möchte. R denkt nicht daran ihre Tour zu unterbrechen und fährt so schnell, wie es witterungsbedingt möglich ist (90 km/h), davon. R glaubt, sie müsse die Höchstgeschwindigkeit erreichen, um der Polizei zu entkommen.
Einordnung
Der BGH stellt in diesem Beschluss klar, dass auch Polizeiverfolgungen als illegales Autorennen angesehen werden können, wenn die Absicht des Fahrers darin besteht, über eine erhebliche Strecke die höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Der Angeklagte hatte hier versucht, einer Polizeikontrolle zu entkommen, indem er mit hoher Geschwindigkeit fuhr und mehrere rote Ampeln überfuhr. Dabei ist aber zu beachten, dass ein Fluchtversuch nicht zwangsläufig eine Absicht bedeutet, mit maximal möglicher Geschwindigkeit zu fahren.
Examen-Relevanz
Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle

§ 305 Abs. 1 S. 3 BGB – Individualabrede
S will ein Fahrrad kaufen. Händler H legt dem S ein vorgedrucketes Kaufvertragsformular vor. Darin steht, H hafte nur ein Jahr ab Verkauf für Mängelgewährleistungsschäden. Am Formularende steht: „Falls Sie Änderungswünsche bezüglich der Vertragsbedingungen haben, lassen Sie uns dies wissen.“ S liest das gesamte Formular und unterschreibt dieses.

§ 305 Abs. 1 S. 3 BGB – Individualabrede: "Soweit"
S will ein Fahrrad kaufen. Händler H legt S ein vorgedrucktes Kaufvertragsformular vor. Laut § 2 haftet H nur ein Jahr ab Verkauf für Mängelgewährleistungsschäden. Nach § 4 muss S den Kaufpreis innerhalb von drei Tagen nach Erhalt des Fahrrads zahlen. S und H diskutieren lange über die Gewährleistungsklausel. Wegen der kurzen Gewährleistung einigen sie sich schließlich auf einen geringeren Kaufpreis.