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§ 305 Abs. 1 S. 3 BGB – Individualabrede: "Soweit"
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

S will ein Fahrrad kaufen. Händler H legt S ein vorgedrucktes Kaufvertragsformular vor. Laut § 2 haftet H nur ein Jahr ab Verkauf für Mängelgewährleistungsschäden. Nach § 4 muss S den Kaufpreis innerhalb von drei Tagen nach Erhalt des Fahrrads zahlen. S und H diskutieren lange über die Gewährleistungsklausel. Wegen der kurzen Gewährleistung einigen sie sich schließlich auf einen geringeren Kaufpreis.
Einordnung
§ 305 Abs. 1 S. 3 BGB – Individualabrede: "Soweit"
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