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§ 305 Abs. 1 S. 3 BGB – Individualabrede: "Soweit"

einfach
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7. Mai 2026
17 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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S will ein Fahrrad kaufen. Händler H legt S ein vorgedrucktes Kaufvertragsformular vor. Laut § 2 haftet H nur ein Jahr ab Verkauf für Mängelgewährleistungsschäden. Nach § 4 muss S den Kaufpreis innerhalb von drei Tagen nach Erhalt des Fahrrads zahlen. S und H diskutieren lange über die Gewährleistungsklausel. Wegen der kurzen Gewährleistung einigen sie sich schließlich auf einen geringeren Kaufpreis.

Einordnung

§ 305 Abs. 1 S. 3 BGB – Individualabrede: "Soweit"

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