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Abwandlung: abgeschlossener Tatbestand
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

A lädt auf dem Grundstück des B Sperrmüll ab. Am Nachmittag sammelt die von B beauftragte Stadtreinigung den Sperrmüll ein und stellt dem B eine Rechnung dafür aus.
Einordnung
Abwandlung: abgeschlossener Tatbestand
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Trompeter T übt nachts immer wieder für seine Konzerte. Nachbar N kann daher nicht vernünftig schlafen und bittet den T eines Nachts darum, mit dem nächtlichen Üben aufzuhören.

Grundfall: mittelbarer Störer
V vermietet sein Grundstück an ein Drogenhilfezentrum. In der Folge liegen in der Gegend überall Spritzen und Müll von Besuchern herum, unter anderem auch auf dem Grundstück des Nachbarn N.