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Versuchsbeginn: Sprechen der Eidesformel
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Der vor Gericht geladene Zeuge T sagt falsch aus. Im Anschluss soll er an seine Aussage vereidigt werden. T beginnt seine Schwurhand zu heben, als ihm Bedenken kommen und er den Eid abbricht.
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Konkurrenzen
Zeuge T wird vor Gericht vernommen. T sagt falsch aus und wird an diese Aussage vereidigt.

Einführungsfall: § 160 StGB
T ist angeklagt. Er wendet sich an seinen Freund F und „ruft diesem in Erinnerung“, dass die beiden zur Tatzeit zusammen gewesen wären. Der gutgläubige F wird daraufhin als Zeuge vor Gericht geladen und sagt zugunsten des T falsch aus.