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Einführungsfall: § 160 StGB

einfach
schwer97 % lösen richtig
7. Mai 2026
2 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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T ist angeklagt. Er wendet sich an seinen Freund F und „ruft diesem in Erinnerung“, dass die beiden zur Tatzeit zusammen gewesen wären. Der gutgläubige F wird daraufhin als Zeuge vor Gericht geladen und sagt zugunsten des T falsch aus.

Einordnung

Einführungsfall: § 160 StGB

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