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Darf die Polizei Versammlungsfotos in Social Media veröffentlichen?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Polizistin P fertigt Fotos von einer Versammlung an und veröffentlicht sie anschließend auf dem Twitter-Account der Polizei. Auf den Fotos ist auch T zu sehen. T ist empört. Obwohl P die Fotos zwischenzeitlich gelöscht hat, will T gerichtlich feststellen lassen, dass das Handeln der P rechtswidrig war.
Examen-Relevanz
Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
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