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Absolutes Fixgeschäft (Beförderung mit dem Taxi zum Flughafen)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Umweltschützer U muss zu einer Klimakonferenz nach New York fliegen. Um den einzigen Flug nach New York nicht zu verpassen, vereinbart er mit Taxifahrerin T, dass sie ihn hierfür zum Flughafen fährt. T kommt zwei Stunden zu spät, da sie im Stau steckte. Der Flieger ist da schon weg.
Einordnung
Absolutes Fixgeschäft (Beförderung mit dem Taxi zum Flughafen)
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Absolutes Fixgeschäft (Beförderung mit dem Flugzeug)
Umweltschützerin U will zur Klimakonferenz nach New York und bucht bei Fluggesellschaft F einen Flug. Am Abflugtag wird dieser mehrmals verschoben, sodass U 12 Stunden später ankommen würde. Die Konferenzteilnahme ist aber nicht gefährdet.
Einrede der Unverhältnismäßigkeit (§ 275 Abs. 2 BGB)
V verkauft K das Ölgemälde „Klimawandel“ (Wert: €5.000). K will es am nächsten Tag abholen. Vs Angestellter A verkauft und übereignet - ohne Kenntnis des Verkaufes an K - das Gemälde noch am selben Tag wirksam für €4.000 an Sammlerin S. Auf Nachfrage ist S bereit, das Gemälde für €300.000 zurückzugeben.