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Abgrenzung Primär-/Sekundärpflichten
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Sammlerin S verkauft ein Unikat des Künstlers Banksy für €3.000 mit einem tatsächlichen Wert von €4.000 an Kunstliebhaberin K. Vor der Übergabe und Übereignung des Bildes schüttet S fahrlässig ihren Kaffee darüber. Die Flüssigkeit reagiert mit dem sensiblen Material des Bildes und es wird völlig zerstört.
Einordnung
Abgrenzung Primär-/Sekundärpflichten
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