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Strafklageverbrauch nach Einstellung gegen Auflage, § 153a StPO

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7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Der Anklagevorwurf des § 315c Abs. 1 StGB gegen A wegen einer in einem Auffahrunfall endenden Autofahrt wird gegen Auflage eingestellt (§ 153a Abs. 2 StPO). Obwohl A die Auflage erfüllt, wird er später wegen des unmittelbar darauffolgenden Entfernens vom Unfallort verurteilt (§ 142 StGB).

Einordnung

Strafklageverbrauch nach Einstellung gegen Auflage, § 153a StPO

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