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Statthaftigkeit der FFK: Erledigung nach Klageerhebung (Zurücknahme Fall 1)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Falschparkerin F bekommt von Behörde B einen Kostenbescheid, nach dem sie die Abschleppkosten tragen muss. Nach erfolglosem Widerspruchsverfahren klagt F. B zweifelt nun selbst an der Rechtmäßigkeit des Bescheids und hebt diesen noch vor der letzten mündlichen Verhandlung auf.
Einordnung
Statthaftigkeit der FFK: Erledigung nach Klageerhebung (Zurücknahme Fall 1)
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