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Widerklage: Beispielsfall mit gemeinsamem Sachverhalt
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

A und B waren am 10.12. in eine Schlägerei (Kneipe K in Stadt B) verwickelt. A verklagt B auf Schadensersatz (€600 Zahnarztkosten). Er sagt: „B hat mir einen Zahn ausgeschlagen.“ B sagt: „Das war C.“ und will widerklagend Ersatz für seine zerbrochene Brille (€300). A sagt: „Das war ich nicht.“
Einordnung
Widerklage: Beispielsfall mit gemeinsamem Sachverhalt
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Widerklage: Beispielfall mit verschiedenen Sachverhalten
G glaubt, Nachbarin N habe am 15.10. seinen Gartenzwerg (Wert: €300) mit einem Fußball zertrümmert und klagt auf Schadensersatz. N sagt: „An dem Tag war ich im Urlaub.“ Sie verlangt widerklagend €50. Sie erklärt: „Ich habe G am 05.12. auf dem Weihnachtsmarkt €50 geborgt.“ G sagt: „Es waren nur €20.“

sachliche Zuständigkeit, Landgericht, da zumindest Widerklage höher
K erhebt beim örtlich zuständigen Amtsgericht Klage gegen B auf Zahlung von €400. Als B eine Widerklage auf Zahlung von €11.000 erhebt, ergeht ein richterlicher Hinweis nach § 504 ZPO und B beantragt eine Verweisung des Rechtsstreits an das örtlich zuständige Landgericht.