4,8(54.904 mal geöffnet in Jurafuchs)
Abgrenzung Eventualvorsatz/ bewusste Fahrlässigkeit („besonders gefährliche Gewaltanwendung gegenüber Kind“)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Aus Verärgerung, dass sich der zweijährige Sohn S seiner Freundin eingenässt hat, tritt T dem auf dem Rücken liegenden S mit seinem Fuß so auf den Bauch, dass die Bauchdecke 15 cm tief eingedrückt wird. Obwohl S schreit, dreht T seinen Fuß mehrfach. S erleidet massive innere Blutungen und stirbt.
Einordnung
Abgrenzung Eventualvorsatz/ bewusste Fahrlässigkeit („besonders gefährliche Gewaltanwendung gegenüber Kind“)
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Tötungsvorsatz bei objektiv äußerst gefährlicher Handlung – Abgrenzung Eventualvorsatz/ bewusste Fahrlässigkeit
Auf einer Party berührt der betrunkene B mit einer brennenden Zigarette das T-Shirt des Z. Es wird kaum sichtbar beschädigt. Aus Rache bringt Z den B auf dem Nachhauseweg zu Fall und stranguliert ihn mit seinem Gürtel 3 bis 5 Minuten. B stirbt an der dadurch verursachten Gehirnschwellung.
Abgrenzung Eventualvorsatz/ bewusste Fahrlässigkeit („Berliner Raserfall“)
Spontan starten H und N um 0:40 Uhr ein Autorennen in der Berliner City West. Bei stetiger Beschleunigung missachten sie alle roten Ampeln. An der Kreuzung Tauentzien-/Nürnberger Straße prallt H mit 170 km/h gegen den von rechts kommenden, vorfahrtsberechtigten Jeep des W. Beim Einfahren in die Kreuzung hatte H keinerlei Reaktionsmöglichkeit mehr, um eine Kollision zu verhindern. W stirbt.