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Grenzen der Nacherfüllung (§ 635 Abs. 3 BGB) - nicht erfüllt
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
B beauftragt U, für sie ein Haus zu bauen. Nach der Abnahme zieht B ein und stellt fest, dass wegen eines Fehlers des U Feuchtigkeit in die Wände zieht und Schimmel entsteht. Sie bittet U, dieses Problem zu beheben. U weigert sich, weil dies nur mit sehr hohen Kosten möglich wäre.
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Versuchsbeginn bei Mittäterschaft
M1 will die Kuh des O stehlen, welche ihn aber per Huftritt in die Flucht schlägt. M2 ist am Tatort nicht anwesend. Doch von ihm stammte der penibel durchdachte Plan und das Transportfahrzeug. Auch hätte er die Kuh später veräußert und die Hälfte des Beuteerlöses bekommen.
Selbstvornahme (§§ 634 Nr. 2, 637 BGB) Grundfall
Die BMX-begeisterte B möchte ihre defekten Fahrradlichter in der Werkstatt der U reparieren lassen. Erst nach der Abnahme des Rads bemerkt B, dass die Lichter nach wie vor nicht funktionieren. B setzt U eine Frist von 14 Tagen, welche erfolglos abläuft.