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Statthaftigkeit der FFK bei Erledigung VOR Klageerhebung: analoge Anwendung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Auf einer Demo gegen den G20-Gipfel kommt es zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen den Demonstranten und der Polizei. Teilnehmerin T filmt die Polizei. Polizistin P stellt das Aufnahmegerät sicher. Es wird T am nächsten Tag wieder ausgehändigt. T will klagen.
Einordnung
Statthaftigkeit der FFK bei Erledigung VOR Klageerhebung: analoge Anwendung
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