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Statthaftigkeit der FFK bei Verpflichtungskonstellation 1: analoge Anwendung: Erledigung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Apfelweinverkäuferin A beantragt die Zulassung ihres Standes auf dem Sommerfest der Gemeinde G. Nach Ablehnung ihres Antrags und Durchführung des Widerspruchsverfahrens erhebt A Klage. Bevor das Gericht entscheiden kann, ist das Fest vorbei.
Einordnung
Statthaftigkeit der FFK bei Verpflichtungskonstellation 1: analoge Anwendung: Erledigung
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Statthaftigkeit der FFK bei Verpflichtungskonstellationen 2: analoge Anwendung: Wegfall des Interesses
Weinverkäuferin A klagt gegen die Ablehnung ihres Zulassungsantrags auf dem Sommerfest in G. Während des Prozesses bekommt sie eine Genehmigung für das Fest in F. A nimmt daraufhin ihren Antrag zurück. A will G zivilrechtlich für den entgangenen Gewinn auf dem Weinfest in Anspruch nehmen.
Statthaftigkeit der FFK bei Verpflichtungskonstellation 3: analoge Anwendung: Veränderte Sach- oder Rechtslage
Immobilien-Hai H beantragt eine Baugenehmigung für die Errichtung einer Luxusimmobilie. Nach Ablehnung seines Antrags klagt er. Während des Prozesses erlässt die Gemeinde, in dessen Gebiet sich das Bauernhaus befindet, eine wirksame Veränderungssperre nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.