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Statthaftigkeit der FFK bei Verpflichtungskonstellationen 2: analoge Anwendung: Wegfall des Interesses
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Weinverkäuferin A klagt gegen die Ablehnung ihres Zulassungsantrags auf dem Sommerfest in G. Während des Prozesses bekommt sie eine Genehmigung für das Fest in F. A nimmt daraufhin ihren Antrag zurück. A will G zivilrechtlich für den entgangenen Gewinn auf dem Weinfest in Anspruch nehmen.
Einordnung
Statthaftigkeit der FFK bei Verpflichtungskonstellationen 2: analoge Anwendung: Wegfall des Interesses
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