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Pflichten des Bestellers: 3. Werkunternehmerpfandrecht
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Student B ist knapp bei Kasse. Als ihm sein Handy runterfällt, lässt er es im Laden der U reparieren. B ist pleite und kann nicht zahlen. Er holt deshalb das Handy schon gar nicht ab.
Einordnung
Pflichten des Bestellers: 3. Werkunternehmerpfandrecht
Wie funktioniert Jurafuchs?
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Gefahrtragung für das Werk: Leistungsgefahr bei Unmöglichkeit der Werkleistung
Der Tourist B bestellt bei der Schnellzeichnerin U für €50 eine Karikatur. Durch einen Zufall verknackst sich U während des Zeichnens die Hand. Sie kann nie wieder ein Bild anfertigen.

Pflichten des Bestellers: 4. Mitwirkungsobliegenheit
Die adelige B möchte sich von Künstlerin U ein Ölporträt anfertigen lassen. Sie machen einen Termin im Atelier aus. U träumt davon, sich mit dem Porträt im Schloss der B verewigen zu können. Vor dem Termin bekommt B einen Hautausschlag. U wartet vergebens, B taucht nicht auf.