4,9(12.595 mal geöffnet in Jurafuchs)
örtliche Zuständigkeit normal - aus § 33 ZPO
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

K (Wohnsitz: W) erhebt in V Klage gegen B (Wohnsitz: V) auf Kaufpreiszahlung für einen Gebrauchtwagen. B erhebt Widerklage auf Schadensersatz wegen des mangelbedingten Minderwerts desselben Gebrauchtwagens.
Einordnung
örtliche Zuständigkeit normal - aus § 33 ZPO
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle

örtliche Zuständigkeit Verkehrsunfall
An einer unübersichtlichen Kreuzung in der Stadt S kam es zu einer Kollision. Fahrer und Eigentümer der kollidierenden Fahrzeuge waren K (Wohnsitz: W) und B (Wohnsitz: V). K erhebt eine Schadensersatzklage gegen B in S. Auch B möchte widerklagend Schadensersatz.

Konnexität zwischen Widerklage und Verteidigungsmittel gegen Klage
K erhebt Klage gegen B. Er möchte einen Kaufpreiszahlungsanspruch in Höhe von €6.000 durchsetzen. B möchte die €10.000 zurück, die er K als zinsloses Darlehen gewährt hat. Er erklärt in Höhe von €6.000 die Aufrechnung gegen die Klage und macht die übrigen €4.000 widerklagend geltend.