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örtliche Zuständigkeit Verkehrsunfall
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

An einer unübersichtlichen Kreuzung in der Stadt S kam es zu einer Kollision. Fahrer und Eigentümer der kollidierenden Fahrzeuge waren K (Wohnsitz: W) und B (Wohnsitz: V). K erhebt eine Schadensersatzklage gegen B in S. Auch B möchte widerklagend Schadensersatz.
Einordnung
örtliche Zuständigkeit Verkehrsunfall
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Konnexität zwischen Widerklage und Verteidigungsmittel gegen Klage
K erhebt Klage gegen B. Er möchte einen Kaufpreiszahlungsanspruch in Höhe von €6.000 durchsetzen. B möchte die €10.000 zurück, die er K als zinsloses Darlehen gewährt hat. Er erklärt in Höhe von €6.000 die Aufrechnung gegen die Klage und macht die übrigen €4.000 widerklagend geltend.

Widerklage - Wie errechnet man den Gebührenstreitwert I (§ 45 Abs. 1 S. 1 GKG)?
Werkunternehmer W erhebt Klage gegen Besteller B auf Werklohn in Höhe von €10.000. B erhebt Widerklage auf Schadensersatz statt der Leistung in Höhe von €5.000, da W einen Mangel am von ihm hergestellten Werk nicht beseitigt hat. Klage und Widerklage haben vollen Erfolg.