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Konnexität zwischen Widerklage und Verteidigungsmittel gegen Klage
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

K erhebt Klage gegen B. Er möchte einen Kaufpreiszahlungsanspruch in Höhe von €6.000 durchsetzen. B möchte die €10.000 zurück, die er K als zinsloses Darlehen gewährt hat. Er erklärt in Höhe von €6.000 die Aufrechnung gegen die Klage und macht die übrigen €4.000 widerklagend geltend.
Einordnung
Konnexität zwischen Widerklage und Verteidigungsmittel gegen Klage
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