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Protokollverlesung bei Zeugnisverweigerungsrecht in Der Hauptverhandlung - Richterliche Vernehmung und qualifizierte Belehrung

Klassisches Klausurproblem
einfach
schwer73 % lösen richtig
7. Mai 2026
8 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Die angeklagte Anwältin A hat den Senior-Partner P getötet. Ihr Ehemann E belastet sie im Ermittlungsverfahren in einer Zeugenvernehmung vor dem Ermittlungsrichter R schwer, trotz Belehrung über sein Zeugnisverweigerungsrecht (§ 52 Abs. 1 Nr. 2 StPO). In der Hauptverhandlung macht E von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch.

Einordnung

Protokollverlesung bei Zeugnisverweigerungsrecht in Der Hauptverhandlung - Richterliche Vernehmung und qualifizierte Belehrung

Wie funktioniert Jurafuchs?

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