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Aufrechnung nach Abtretung, Aufrechnungslage schon bei Abtretung - Kenntnis von Abtretung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Aufrechnung nach Abtretung - Forderung nach Abtretung erworben, anschließend Kenntnis von Abtretung
K schuldet V €100 für den Kauf einer Matratze. V tritt ihre Forderung an D ab. K verkauft V anschließend Computerspiele für €100. V teilt K nun mit, dass sie ihre Forderung an D abgetreten hat. K möchte gerne aufrechnen.

Aufrechnung nach Abtretung - Forderung nach Abtretung erworben, zuvor bereits Kenntnis von Abtretung
K schuldet V €100 für den Kauf einer Matratze. V tritt ihre Forderung an D ab und teilt dies K mit. K verkauft V anschließend Computerspiele für €100. K möchte gerne aufrechnen.