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Aufrechnung nach Abtretung - Forderung nach Abtretung erworben, zuvor bereits Kenntnis von Abtretung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Aufrechnung nach Abtretung - Hauptforderung vor Gegenforderung fällig, Kenntnis vor Fälligkeit
V verkauft K am 15.1. eine Matratze für €100. V tritt ihre Kaufpreisforderung am 1.2. an D ab. K verkauft V am 15.2. Computerspiele für €100. Der Kaufpreis soll erst am 1.3. fällig sein. Am 20.2. teilt V der K mit, dass sie ihre Forderung an D abgetreten hat. K möchte am 15.3. aufrechnen.
Mehrfache Abtretung
K schuldet V €500 für einen Sessel. V tritt die Forderung an G ab. Eine Woche später tritt sie die Forderung ein zweites Mal an Z ab. Z verlangt von K das Geld. Daraufhin zahlt K an Z. Als G ebenfalls das Geld verlangt, weigert sich K erneut zu zahlen.