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Unerhebliche Schlechtleistung – 323 Abs. 5 S. 2 BGB

einfach
schwer85 % lösen richtig
7. Mai 2026
21 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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K hat bei V für €10.000 ein klappbares Tandem gekauft. Nach Übergabe zeigt sich, dass es sich nicht klappen lässt. V reagiert nicht auf Ks Bitte um unverzügliche Nacherfüllung. Eine externe Reparatur würde €900 kosten. K möchte aber lieber ihr Geld zurück.

Einordnung

Unerhebliche Schlechtleistung – 323 Abs. 5 S. 2 BGB

Wie funktioniert Jurafuchs?

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