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Tilgungsreihenfolge: Forderungen mehrerer Gläubiger
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A schuldet B Geld für eine Playstation 5 (€300, gekauft am 15.8.21) und ein Rennrad (€900, gekauft am 30.10.21). B tritt die Rennradforderung an C ab. Bevor B dem A dies mitteilt, zahlt A an B einen Abschlag in Höhe von €200 ohne anzugeben worauf er leistet. C will das Geld von B haben.
Einordnung
Tilgungsreihenfolge: Forderungen mehrerer Gläubiger
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Rechtmäßigkeit des Verbots einer Corona-Demonstration
Querdenker Q meldet für den 29.08. eine Demo mit 20.000 Teilnehmern an. Die zuständige Behörde P erlässt am 26.08. wegen der Infektionsgefahr ein Versammlungsverbot und stützt sich auf Erfahrungen aus vergangenen Querdenker-Demos. P ordnet auch die sofortige Vollziehbarkeit an.
Grundfall: Leistung an Erfüllung statt
A renoviert Bs Haus und verlangt nach Abnahme die vereinbarten €5000. B ist gerade nicht flüssig. Stattdessen gibt B der A ihren goldenen Siegelring (Wert: €4000). A erwidert, jetzt seien sie quitt.