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Rechtmäßigkeit des Verbots einer Corona-Demonstration
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Querdenker Q meldet für den 29.08. eine Demo mit 20.000 Teilnehmern an. Die zuständige Behörde P erlässt am 26.08. wegen der Infektionsgefahr ein Versammlungsverbot und stützt sich auf Erfahrungen aus vergangenen Querdenker-Demos. P ordnet auch die sofortige Vollziehbarkeit an.
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