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Auswirkung von Urteilen im forderungsbegründenden Schuldverhältnis auf die Bürgschaft und umgekehrt – 3. Urteil im Prozess Gläubiger - Bürge
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
S kauft bei G ein vintage Rennrad. B hat eine selbstschuldnerische Bürgschaft für die Kaufpreiszahlung übernommen. S zahlt grundlos nicht. G überlegt nun, direkt B in Anspruch zu nehmen.
Einordnung
Auswirkung von Urteilen im forderungsbegründenden Schuldverhältnis auf die Bürgschaft und umgekehrt – 3. Urteil im Prozess Gläubiger - Bürge
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Aufrechnung durch einen Gesamtschulder
Lawra (L) und Justus (J) mieten von Vermieter V eine Wohnung. V kommt vorbei, um die Miete i.H.v. €1000 einzutreiben. Da V kurz zuvor Js Rennrad beschädigt hat (Schaden: €1000), möchte J aufrechnen. V wendet ein, dies sei nicht möglich. Er verlange die volle Miete von L und nicht von J.
Pfandrecht: Berufen des Verpfänders auf Einrede der Verjährung ausgeschlossen, § 216 Abs. 1 BGB
A beauftragt bei B den Bau eines Gartenhauses. Als Sicherheit verpfändet C ihre Vespa. Nach Fertigstellung und Abnahme des Hauses meldet sich B nicht mehr. Nach 5 Jahren möchte nun B das Geld für die Fertigstellung des Gartenhauses. A will aufgrund des Zeitablaufs nicht zahlen, weshalb B Cs Vespa verwerten will.