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Abgrenzung Eventualvorsatz/ bewusste Fahrlässigkeit bei einer Gasexplosion
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
E will sein Haus sanieren. Dazu müssen die Mieter ausziehen. E öffnet im Keller eine Gasleitung, um eine Explosion auszulösen. Er weiß, dass durch herabstürzende Gebäudeteile Personen tödlich getroffen werden könnten. Wenig später stürzt das Haus ein. Sechs Mieter sterben.
Einordnung
Abgrenzung Eventualvorsatz/ bewusste Fahrlässigkeit bei einer Gasexplosion
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