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Vermeintliches Kaufangebot - Kündigung (Geschäftswille)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A unterschreibt einen Brief in dem Glauben, es handele sich um die Kündigung seines Mietvertrags über einen Tiefgaragenstellplatz. Tatsächlich unterzeichnet er ein Angebot zum Verkauf seines Autos für €10.000, das K ihm geschickt hatte.
Einordnung
Vermeintliches Kaufangebot - Kündigung (Geschäftswille)
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Unverbindliche Information über Verkauf (Erklärungsbewusstsein)
Autosammler O schickt dem A einen Brief. Der Brief enthält ein Dokument für A zum Unterschreiben. A glaubt, das Dokument beinhalte eine unverbindliche Absichtserklärung, dass A seinen eigenen Oldtimer nun verkaufen wolle. Er unterschreibt. Tatsächlich handelt es sich um einen Antrag zum Verkauf des Oldtimers für €50.000.
Zivilrechtsklassiker: Trierer Weinversteigerung – Jurafuchs
Bei der „Trierer Weinversteigerung“ handelt es sich um einen fiktiven juristischen Lehrbuchfall, in dem das Problem des fehlenden Erklärungsbewusstseins bei Abgabe einer Willenserklärung behandelt wird. Der Fall geht auf Hermann Isay zurück, der den Fall in seinem Buch „Die Willenserklärung im Tatbestande des Rechtsgeschäfts“ in die Diskussion eingebracht hat: Der ortsunkundige W besucht eine Weinversteigerung in Trier und winkt seinem befreundeten F zu. Daraufhin erteilt der Auktionator W den Zuschlag für den aktuell aufgerufenen Posten Wein der E zum aufgerufenen Preis. Es stellt sich die Frage, ob zwischen W und E ein wirksamer Kaufvertrag über den Wein zustande gekommen ist. Nach der herrschenden Meinung genügt bereits das potenzielle Erklärungsbewusstsein, sodass die Willenserklärung wirksam, aber anfechtbar ist.