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Anfechtung wegen Inhaltsirrtums – Toilettenpapier–Fall
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Schulleiterin K bestellt bei V „25 Gros Rollen“ Toilettenpapier für den Schulbedarf. Auf dem ausgefüllten Bestellschein steht „Gros=12x12“. Bei Anlieferung verweigert K die Annahme und Bezahlung der 3.600 gelieferten Rollen. Tatsächlich wollte sie nur 25 Rollen bestellen.
Einordnung
Toilettenpapier-Fall: Anfechtung wegen Inhaltsirrtums
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