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Auslegung nicht empfangsbedürftiger Willenserklärungen: Testament
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
O hat einen Weinkeller, den er seine „Bibliothek“ nennt. Nach dem Tod des O taucht ein Testament auf, in dem O seinem Weinfreund E die „Bibliothek“ vermacht. Die Erben des O meinen, dass man darunter die Bücher verstehen müsse.
Einordnung
Auslegung nicht empfangsbedürftiger Willenserklärungen: Testament
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