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Nichtigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB auch bei nachträglicher Übersicherung?

einfach
schwer79 % lösen richtig
7. Mai 2026
18 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Um den Start ihrer Konditorei zu finanzieren, nimmt K bei Bank B ein Darlehen über €100.000 auf. Zur Sicherheit tritt K an B alle künftig entstehenden Forderung gegen Kunden (Nachname M-Z) ab. Umsatzzahlen mit diesen Kunden stehen noch nicht fest, belaufen sich später aber auf €500.000.

Einordnung

Nichtigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB auch bei nachträglicher Übersicherung?

Wie funktioniert Jurafuchs?

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