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Anfechtung einer Willenserklärung – Vorrang der Auslegung nach obj. Empfängerhorizont
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
K kauft beim international tätigen Großhändler V „50 Pound“ Kakao. Bei Lieferung ist K empört und ficht „den Kaufvertrag“ an. Er dachte, er hätte 50 deutsche Pfund, also 500 g, und nicht 50 angloamerikanische Pound à 453 g bestellt.
Einordnung
Anfechtung einer Willenserklärung – Vorrang der Auslegung nach obj. Empfängerhorizont
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Anfechtbarkeit der Willenserklärung bei reinem Motivirrtum?
A kauft bei V für ihre Freundin Trudi zum Geburtstag eine Schachtel Schnapspralinen, die sie selbst gar nicht mag. Als sie feststellt, dass Trudis Geburtstag erst in einem Monat ist, möchte sie die Pralinen „zurückgeben“.
Inhaltsirrtum bei vorstellungsloser Unterzeichnung einer Urkunde?
Rechtsanwältin R unterschreibt immer alles ungelesen, was ihr der Angestellte A vorlegt, ohne sich darüber Gedanken zu machen. Sie unterzeichnet deshalb auch – ungelesen – einen Kaufvertrag mit S für einen Samsung Fernseher.