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Entstehen des Provisionsanspruchs, § 652 Abs. 1 S. 1 BGB – ex nunc Unwirksamkeit des Hauptvertrages wegen Rücktritt oder Kündigung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Maklerin M vermittelt Auftragsgeberin A einen Darlehensvertrag mit Bank B. Da die EZB aber nicht – wie vor Vertragsabschluss erwartet – den Leitzins erhöht, findet A ein besseres Angebot bei Bank C. A übt wirksam ihr vertragliches Rücktrittsrecht gegenüber B aus.
Einordnung
Entstehen des Provisionsanspruchs, § 652 Abs. 1 S. 1 BGB – ex nunc Unwirksamkeit des Hauptvertrages wegen Rücktritt oder Kündigung
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Entstehen des Provisionsanspruchs, § 652 Abs. 1 S. 1 BGB – Kausalität der Maklerleistung für Vertragsschluss (-)
A beauftragt M als Nachweismaklerin, ihr passende Eigentumswohnungen zu zeigen. In den von M ausgearbeiteten Exposés ist auch die Wohnung einer Bekannten B der A enthalten. A wusste bereits, dass B die Wohnung verkaufen möchte. A kauft die Wohnung von B.

Widerruf eines Maklervertrages
Makler M1 schickt A per E-Mail ein Kurzexposé samt Provisionshöhe. A bittet in der Antwortmail um Details zum Haus, die M1 auch mailt. Weitere Informationen, als die Details zum Haus verschickt M1 nicht. A meldet sich nicht mehr. Nach 5 Monaten kauft A das Haus, vermittelt von Makler M2 und 15% günstiger. Später widerruft A den Maklervertrag mit M1.