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Widerruf eines Maklervertrages
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Makler M1 schickt A per E-Mail ein Kurzexposé samt Provisionshöhe. A bittet in der Antwortmail um Details zum Haus, die M1 auch mailt. Weitere Informationen, als die Details zum Haus verschickt M1 nicht. A meldet sich nicht mehr. Nach 5 Monaten kauft A das Haus, vermittelt von Makler M2 und 15% günstiger. Später widerruft A den Maklervertrag mit M1.
Einordnung
Widerruf eines Maklervertrages
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Widerrufsrecht beim Maklervertrag
K meldet sich auf eine Anzeige des Portals Immoscout23. Das Objekt ist schon verkauft. Makler M bietet K per E-Mail ein vergleichbares (online eingestelltes) Objekt an. In der Anzeige wird M als Ansprechpartner erwähnt und auf eine Provision hingewiesen. K und M vereinbaren per E-Mail einen Besichtigungstermin. Später kauft K das Objekt von V. Mit der Begründung, das Objekt sei mangelhaft, ficht K den Vertrag mit M wegen arglistiger Täuschung an.
Einseitig verpflichtender Vertrag
A beauftragt neben anderen Maklern auch Maklerin M, ihr ein Haus zu suchen. M stimmt zu. Der Markt ist aber im Moment leer. Außerdem hat M keine Lust, A ein passendes Haus zu suchen. Darum bleibt M untätig. A fordert M auf, ihre Pflichten zu erledigen.