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Publizität des Handelsregisters, Positive Publizität, § 15 Abs. 3 HGB
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

A tritt in die Technik123-KG als Kommanditist ein. Ihr Eintritt wird beim Handelsregister angemeldet. Sie wird jedoch unrichtigerweise als Komplementärin eingetragen. G verkauft der Technik123-KG Laptops im Wert von €50.000 und wendet sich mit der Kaufpreisforderung an A.
Einordnung
Publizität des Handelsregisters, Positive Publizität, § 15 Abs. 3 HGB
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