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Publizität des Handelsregisters, Positive Publizität, § 15 Abs. 3 HGB

inkl. MoPeG
einfach
schwer92 % lösen richtig
7. Mai 2026
28 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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A tritt in die Technik123-KG als Kommanditist ein. Ihr Eintritt wird beim Handelsregister angemeldet. Sie wird jedoch unrichtigerweise als Komplementärin eingetragen. G verkauft der Technik123-KG Laptops im Wert von €50.000 und wendet sich mit der Kaufpreisforderung an A.

Einordnung

Publizität des Handelsregisters, Positive Publizität, § 15 Abs. 3 HGB

Wie funktioniert Jurafuchs?

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