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Abwandlung: Geringerer Verarbeitungswert
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A ist Eigentümerin eines Goldbarrens (Wert: € 2.000). Der untalentierte Schmied B stiehlt den Barren, schmilzt ihn ein und schmiedet daraus einen hässlichen Goldring (Wert: € 2.200). A verlangt von B Herausgabe des Goldrings. B erwidert, er sei Eigentümer.
Einordnung
Abwandlung: Geringerer Verarbeitungswert
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Abwandlung: wirtschaftliche Betrachtungsweise (durch Arbeitnehmer hergestellt)
N ist Arbeitnehmer in der Schneiderei der S. S hat in ihrem Lager Stoffreste und weist N an, daraus ein Kleid herzustellen. N führt die Anweisung aus, denkt sich aber insgeheim, dass er selbst Eigentümer werden möchte.
Verarbeitung bei Werklieferungsvertrag - Stoff des Bestellers (Streit)
B beauftragt Schneider S damit, ihr einen Superheldinnenanzug (Wert: € 250) zu schneidern und gibt ihm dafür spezielle superelastische Stoffreste (Wert: € 10), die in Bs Eigentum stehen. Nach Herstellung des Anzugs wird B insolvent. S hofft auf das Eigentum an dem Anzug.